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Klarheit schafft Vertrauen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Angebote, Leistungen und Lieferungen durch die My Way Medua erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Vertragsschluss
Angebote durch die My Way Media sind bis zur schriftlichen Bestätigung freibleibend. Dies gilt auch für Vertragsergänzungen, Vertragsänderungen oder Nebenabreden. Änderungen der vereinbarten Leistung werden zusätzlich berechnet. Als Änderung gelten auch die Wiederholung von Probeandrucken, Ausführungsvorlagen oder deren Korrektur. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten werden auch dann berechnet, wenn deren Ausführung nicht in Auftrag gegeben wird. Anzeigen-, Druck- oder sonstige Aufträge an Dritte erteilt die My Way Media ausschließlich in Vertretung für den Kunden.
3. Leistung
Der Firmensitz der My Way Media ist Erfüllungs- und Leistungsort für sämtliche Leistungen und Lieferungen. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen, bedingt durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder sonstige außerhalb der betrieblichen Sphäre von der My Way Media liegenden Umstände, auch soweit sie bei Lieferanten eintreten, haftet die My Way Media nicht. Dies gilt nicht für den Fall grober Fahrlässigkeit. Die My Way Media sind zu Teillieferungen/Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4. Vergütung
Ist eine Vergütung nicht vereinbart, bestimmt sich die Vergütung nach der jeweils aktuellen Preisliste der My Way Media. Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar. Rechnungen für Anzeigen sind sofort bei Erhalt zahlbar ohne Abzug. Bei Aufträgen mit Rechnungswert über 600 EURO sind, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist, €-conto-Zahlungen von 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung von Zwischenarbeiten (z.B. Reinzeichnung oder Andruck) und 1/3 nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Unbeschadet der vorhergehenden Regelung sind Die My Way Media auch berechtigt, die Aufnahme der Bearbeitung bzw. die weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Auslieferung, von einer Vorauszahlung bis zu einer Höhe von 50 % der Gesamtauftragssumme abhängig zu machen. Ist die Erfüllung des Vergütungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder erst nachträglich bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so sind Die My Way Media berechtigt, Vorauszahlung und sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen, nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten, sowie die Weiterbearbeitung von Aufträgen bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen. Die My Way Media ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, wenn der Kunde trotz Mahnung auf fällige Forderungen keine Zahlung leistet. Verzugszinsen sind in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der My Way Media. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an die My Way Media ab.
6. Beanstandungen
Der Kunde hat zur Korrektur übersandte Arbeitsergebnisse unverzüglich zu überprüfen und deren Freigabe schriftlich zu bestätigen. Ohne schriftliche Freigabe sind Die My Way Media zur weiteren Bearbeitung nicht verpflichtet. In Erfüllung des Auftrages angefallene endgültige Arbeitsergebnisse hat der Kunde ebenfalls unverzüglich zu überprüfen. Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich zu erheben. Die Geltendmachung versteckter Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb einer Woche, gerechnet vom Zeitpunkt ihres Erkennbar werdens, angezeigt werden. Erfolgt die Mängelrüge nicht fristgerecht, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht für den Fall zumindest grober Fahrlässigkeit. Gesetzliche Verjährungsregelungen bleiben unberührt.
7. Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen besitzt der Kunde zunächst ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde ist verpflichtet, Die My Way Media die Möglichkeit zumindest zweimaliger Nachbesserung einzuräumen. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder den Fall zumindest grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mängel des zugelieferten Materials wird durch Die My Way Media mit Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Zulieferer erfüllt. Weitere Ansprüche gegen Die My Way Media bestehen nicht. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren und Fotoreproduktionen gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Das gleiche gilt z. B. für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck bzw. Fotografie oder Reproduktion und Original. Als Mangel gilt bei Druckerzeugnissen ebenfalls nicht eine Abweichung von +/- 1,5 mm im Format, bzw. bei Papier und Folien eine Abweichung +/- 10 % in Gewicht und Stärke. Die My Way Media übernehmen keine Gewähr für die Haltbarkeit von Farben.
8. Aufbewahrung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung zugängliche körperliche Gegenstände, Halb- und Fertigerzeugnisse etc., werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt. Für die Verschlechterung oder den Untergang des Lagergutes haften Die My Way Media nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit. Elektronische Datensätze, die als Zwischenschritte zur Herstellung von Druckformen (Lithos, Druckplatten, etc.) dienen, oder aber selbst vertragsgemäß vereinbarte Endprodukte darstellen, werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus, längstens für zwei Monate nach Beendigung des Auftrages, gespeichert. Für die Verschlechterung oder den Untergang der gespeicherten Daten haftet die My Way Media nur im Falle zumindest grober Fahrlässigkeit. Layouts, Reinzeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen sind der Agentur nach angemessener Frist, spätestens jedoch nach Aufforderung, unbeschädigt zurückzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe ist die Agentur berechtigt, Schadensersatz zumindest in Hühe eines zusätzlichen Entwurfshonorars zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
9. Nutzungsrecht
Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte. Die durch die My Way Media gefertigten Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzung verwendet werden. Sämtliche nicht ausdrücklich erwähnten Nutzungsrechte verbleiben bei Die My Way Media.
10. Urheberrecht
Die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse sind persönliche geistige Schöpfungen, für die das Urheberrechtsgesetz gilt. Ohne vorherige Einwilligung durch Die My Way Media dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig. Die My Way Media sind berechtigt, sich jederzeit als Autor zu bezeichnen. Der Kunde erteilt Die My Way Media die Befugnis, die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse als Referenz und zur Eigenwerbung zu verwenden. Die Die My Way Media vom Kunden überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente (Texte, Fotos, Illustration, Zeichnungen, Modelle etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde über die dafür notwendigen Rechte verfügt. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies schriftlich vereinbart worden ist.
11. Wettbewerbsrecht
Für die markenrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit der in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse übernehmen Die My Way Media die Gewähr nur bei schriftlicher Vereinbarung. Gleiches gilt für deren wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Die My Way Media weisen ausdrücklich jedwede Regelung zum Konkurrenzschutz zurück. Die My Way Media sind jederzeit berechtigt, auch für Kunden mit gleichgelagerten Geschäftsfeldern oder Hersteller gleicher Produkte tätig zu werden.
12. Gerichtsstand
Der Firmensitz der My Way Media ist auch der Gerichtsstand, soweit eine entsprechende Vereinbarung zulässig ist.
13. Wirksamkeit
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Das Kleingedruckte

Bei Auftragserteilung vereinbart:

Sämtliche Texte und Entwürfe gelten bei Annahme/Veröffentlichung als genehmigt. Die Haftung für alle Inhalte liegt damit beim Auftraggeber. Lektorat und Korrektorat (extern) auf Anfrage. Telefonkosten und Fahrten im Raum Ostwestfahlen sind Serviceleistungen. Für über diesen Raum hinausgehende Reisen werden Reisekostenabrechnungen erstellt. Die Abrechnung erfolgt monatlich für erfolgte Leistungen bzw. nach Beendigung des Projektes.

Zusätzliche Reproduktions-, Gestaltungs- und Entwicklungsarbeiten, Bildbeschaffung, Nutzungshonorare, Kurierkosten und alle nicht im voraus kalkulierbaren Kosten werden separat nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind. Autorenkorrekturen werden nach Aufwand berechnet.

Wir vertrauen der professionellen Arbeit unserer Zulieferer. Wir sind ein eingspieltes Team, was Kosten senkt und qualitativ hochwertige Ergebnisse bringt. Wünschen Sie einen anderen Drucker, so berechnen wir die organisation des Druckes. 20 % des Auftragswert. Wir arbeiten dann nur mit Andruck oder digitalem Proof.

Stand 01/2008