Unser Werbe-ABC
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Andruck
Probedruck zur Überprüfung der Qualität, besonders bei mehrfarbigen Arbeiten an einer Druckmaschine. Ton- und Farbwerte können so kontrolliert werden und mit der Vorlage abgestimmt werden. Er wird in einer sehr geringen Auflage gedruckt, um so das zu erwartende Druckergebnis unmittelbar an der Druckmaschine zu kontrollieren. Der Andruck wird zunehmend durch diverse Proofverfahren abgelöst, da diese preisgünstiger und schneller herzustellen sind.
Animation
(von lat. animare, "zum Leben erwecken") ist im engeren Sinne jede Technik, mit der einzelbildweise Bewegung im Film geschaffen wird. Die Einzelbilder können gezeichnet sein, im Computer berechnet, oder sie können fotografische Aufnahmen sein. Bei der Wiedergabe mit 24 Bildern pro Sekunde entsteht beim Betrachter die Illusion von Bewegung.
Anzeigen
Plazierung einer Werbemaßnahme im Umfeld einer Zeitung oder Zeitschrift
Autorenkorrektur
Vom Verfasser (Kunde) angewiesene nachträgliche Änderungen.
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Banner
Werbefläche in einer Online-Publikation. Es gibt statische Banner mit unbewegten 2D-Grafiken und animierte Banner mit GIF oder Flash, interaktive Banner sind mit einem Link meist zur Website des Werbungstreibenden versehen.
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Corporate Identity
CI, geschlossenes, prägnantes, langfristig gültiges Erscheinungsbild, das die (besondere) Identität des Unternehmens nach innen und nach außen darstellt
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Datenbanken
Aufbauelement eines Informationssystems, in dem in strukturierter Form die für Entscheidungen notwendigen inner- und außerbetrieblichen Informationen gesammelt und abrufbereit gehalten werden
Digital Proof
Ein Einzeldruck, der erstellt wird, bevor ein Druckprodukt in die Massenauflage geht. Er soll einen farbverbindlichen Voreindruck geben, wie das spätere Produkt beispielsweise im Offsetdruck aussehen wird.
Bei digitalen Verfahren wird direkt aus den Daten ein Proof ausgegeben. Er ist zu 90-98 % farbverbindlich und wesentlich günstiger als ein klassischer Andruck im Offset-Verfahren
Domain
Letzter Teil einer Server-Adresse (nach dem letzten Punkt). Die Domains stehen sowohl für Ländernamen, "de" für Deutschland, aber auch für bestimmte Bereiche wie "com" für commercial.
Domain-Anmeldung
Domain Name, der Teil einer URL, der dem "http://www." oder "http://" folgt und durch einen Punkt abgeschlossen wird. In der URL "http://www.horizont.net" ist "horizont" der Domain Name und "net" die Domain.
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E-Mail
Elektronische Post. Per E-Mail lassen sich Nachrichten, aber etwa auch Bild- und Textdateien sehr schnell übermitteln. E-Mail ist einer der beliebtesten Dienste im Internet.
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Flash
Software der Firma Macromedia (http://www.macromedia.com/de), die sich besonders gut zur Erzeugung von Animationen eignet und zum Quasi-Standard geworden ist. Als Plug-in ist Flash in den neueren Browser-Versionen von Netscape und Microsoft integriert.
Flyer
Handzettel, kleines Werbeprospekt
Folder
einfach gestaltetes Faltblatt, kleine Broschüre
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Gestaltung
emotionale Wirkung der verschiedenen Gestaltungselemente und -kombinationen auf den Betrachter, dient dazu, die Werbebotschaft zu unterstützen bzw. herauszustellen
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Hosting (host)
Ein Rechner, der Daten und Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Der Datenbankanbieter Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag beispielsweise legt die Volltext-Archivbank von HORIZONT beim Host Genios (Verlagsgruppe Handelsblatt) auf.
HTML
(HyperText Markup Language)
Die Sprache, in der die Webseiten editiert werden. Prinzipiell handelt es sich bei HTML um ein Bündel von Formatierungsanweisungen. Diese Tags sind in die Webseiten eingebettet und formatieren den Text. Außerdem dirigieren sie die Darstellung und Positionierung von Grafiken und anderen nicht-textlichen Elementen.
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Image-Broschüren
Image: Gesamtheit aller (richtigen und falschen) Vorstellungen, Einstellungen, Kenntnisse, Erfahrungen, Wünsche, Gefühle usw., die Menschen (Einzelpersonen oder Personengruppen) mit einem bestimmten Meinungsgegenstand verbinden. Das Image charakterisiert ein Bezugsobjekt ganzheitlich, also insbesondere mit allen als relevant erachteten Einstellungsdimensionen
Image-Kampagnen
Kommunikationsmaßnahmen, die nicht auf den unmittelbaren Verkauf von Produkten ausgerichtet sind, sondern eine Einstellungsänderung (Verbesserung) der Zielgruppe gegenüber einem Produkt oder einer Unternehmung zum Ziel haben
Impressumspflicht
Im neuen Teledienstegesetz ist verankert, dass jede geschäftsmäßige Webpräsenz im Internet ein Impressum anbieten muss (Impressumspflicht). So kann ein Nutzer auf leichtem Weg erfahren kann, mit wem er es zu tun hat. Betreiber privater Websites müssen vermutlich kein Impressum führen, solange die Website in keiner Form wirtschaftlichen Interessen dient. Allerdings gibt es in diesem Punkt sich widersprechende juristische Ansichten.
Notwendige Inhalte (Auszug aus §6 TDG)
Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind (dabei ist die Angabe einer Postfachadresse nicht zulässig), bei juristischen Personen zusützlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr.L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Internet
das globale Computer gestützte Netzwerk schlechthin
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JavaScript
HTML-Erweiterung, die von vielen Programmierern und Web-Designern verwendet wird. Mit ihr können z. B. komplexe Formulare oder animierte Buttons erzeugt werden. Kritiker warnen vor dem Einsatz von Javascript, da die Programme auf der Festplatte des Users ablaufen und dort Daten beschädigen oder löschen können. Javascript kann in den gängigen Browsern abgeschaltet werden.
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Klassische Werbung
Werbung, die in "Klassischen Medien" (Prospekte, Zeitungen, Zeitschriften, Film, Funk, Fernsehen) veröffentlicht wird
Konfektionierung/Versand
die weitere Verarbeitung von Drucksachen und Werbemitteln zur vor der Postauslieferung (Falzen, Kuvertieren usw.)
Kurierkosten
Entstehen, wenn zur Auftragserfüllung benötigte Materialien oder Druckergebnisse per Kurier transportiert werden. Damit Termine gehalten werden können, ist dies erforderlich und erspart den Postweg.
Kunden-Zeitschriften
Publikationen, die ausschließlich oder dominant über den Fachbereich verkauft werden
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Lektorat
Aufgabe des Lektorats ist die Rechtschreib-Korrektur von Texten
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Newsletter
regelmäßiges informatives Rundschreiben eines Unternehmens
Nutzungshonorare
werden berechnet für Leistungen über die eine Nutzungsvergütung vereinbart wurde Zum Beispiel werden für die Nutzung von Bildmaterial häufig Nutzungshonorare berechnet.
Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht ist ein nicht notwendigerweise ausschließliches Recht, Sachen und Rechte zu nutzen.
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Online-Marketing (one-to-one)
Jedem Kunden sein individuelles Produkt - dies hat sich das One-to-One-Marketing auf die Fahnen geschrieben. Es versucht, jeden Kunden persönlich anzusprechen und seine ureigenen Wünsche zu erfüllen. Das Internet eignet sich dazu besonders, da sich mit seiner Hilfe interaktive Kundendatenbanken aufbauen lassen. Gegensatz: Marketing, das ein Produkt oder eine Dienstleistung an viele Kunden verkaufen will.
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PHP-Programmierung
Programmiersprache die mehr Funktionen und Interaktion auf die Website bringt. PHP steht für "PHP Hypertext Processor". Die serverseitige Scriptsprache arbeitet besonders gut mit dem Apache-Webserver zusammen und kommt deshalb meist auf Linux-Systemen zum Einsatz. Dabei ist PHP ausgesprochen einfach zu erlernen.
Plakate
Werbemaßnahme für Innen- und Außenwerbung. Überwiegend in den Formaten DIN A3, DIN A2 und DIN A1 angeboten.
Printmedien
Printmedien sind Papier gebundene Druckmedien (im Unterschied zu Handschriften. Publikationen auf anderen Trägermedien, beispielsweise elektronischen Datenträgern)
- Buch, Zeitung, Zeitschrift
- Karten (Landkarten, Stadtpläne, Messtischblätter)
- Flugblatt, Plakat (nicht immer als Publikation)
- Verbesserte Möglichkeiten zur Reproduktion von Bildern
Produkt-Einführung
Produktinnovation, Neuerung im Leistungsprogramm eines Unternehmens. Der Handlungsspielraum reicht dabei von dem Angebot solcher Produkte, die sich nur in ihrer äußeren Gestalt oder in einer etwas modifizierten Funktionserfüllung von ähnlichen, bereits am Markt befindlichen Alternativen unterscheiden, bis hin zur Entwicklung von Erzeugnissen, die ein Bedürfnis befriedigen, für das es bisher überhaupt noch keine Problemlösung gab
Prospekte
meist aus mehreren Seiten bestehendes Werbefaltblatt
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Reisekostenabrechnungen
Als Reisekosten werden im Steuerrecht Aufwendungen bezeichnet, die bei beruflich oder betrieblich bedingten Reisen anfallen. Reisekosten umfassen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sogenannten "Verpflegungs-Mehraufwand". Für Unternehmen stellen diese Kosten Betriebsausgaben dar. Diese Betriebsausgaben können dem Kunden weiterberechnet werden, sofern sie im Rahmen seines Projektes entstanden sind.
Relaunch-Kampagnen
Wiedereinführung eines Produktes nach dessen Umgestaltung oder schlagartig einsetzende Intensivierung der Marketingbemühungen für ein in der Stagnations- oder Degenera-tionsphase des Produkt-Lebenszyklus befindliches Erzeugnis.
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Satz/Reinzeichnung
Realisierung von Ideen und Scribbles und Layouts in digitale, belichtungsfähige Reinzeichnungen.
Screen Design
Layout von Bildschirminhalten, beispielsweise einer Website.
Serienbriefe
Serienbriefe sind individualisierte Standardtexte, die sich an einen größeren Empfängerkreis richten. Sie enthalten Textabschnitte, die in jedem Brief identisch sind, und nur wenige Daten, die sich von Brief zu Brief unterscheiden. Zum Beispiel wiederholt sich in einem Werbeschreiben in jedem Brief der Werbetext, während die Datenbank unterstützte Anschrift immer eine andere ist.
Suchmaschinen-Eintrag
Als "Recherchewerkzeug" im Netz unverzichtbar. Suchmaschinen grasen nach Eingabe des Suchbegriffs das Internet nach den entsprechenden Informationen auf den Websites ab. Im Gegensatz zu Katalogen werden die Informationen aber nicht redaktionell aufbereitet. Mittlerweile haben viele Suchmaschinen gleichzeitig auch Katalog-Bereiche
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Text
schriftliche Werbeargumentation mit Kernaussage logischer, knapper Textaufbau und Formulierung
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Urheberrecht
Durch das Urheberrecht steht der Schöpfer eines Werkes (der Urheber) in einer eigentumsähnlichen Stellung. Sein Urheberrecht ist jedoch nicht verkehrsfähig, da es mit seiner Person untrennbar verbunden ist. Die Regelungen werden in Deutschland vom Urheberrechtsgesetz (UrhG) getroffen. Rechtsgeschäfte über dieses Urheberrecht können nach § 29 UrhG nur durch die Einräumung von Nutzungsrechten (§§ 31 Abs. 1 UrhG) stattfinden. Diese können auf einzelne, aber auch auf alle Arten der Nutzung ausgedehnt werden. Auch das Nutzungsrecht kann ausschließlicher Natur sein.
Dennoch hat im Zweifel der Urheber trotz Einräumung eines Nutzungsrechts noch die Entscheidung nach § 37 UrhG zu tragen, ob das Werk verwertet oder vervielfältigt wird. Selbst wenn das Originalwerk verkauft wird, so ist dies nicht gleichzeitig die übertragung von Nutzungsrechten (§ 44 UrhG).
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Werbekampagne
werbliche Planung mit Werbekonzeption, Marktforschung, Werbemittelherstellung, Tests, Durchführung der Werbung, Erfolgskontrolle, evtl. Optimierung, Roll-back